Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 16.08.2019 für das Vorhaben "Hotel am Gothaer Platz" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

02

Für den Bereich nordöstlich des Gothaer Platzes soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1  BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan BRV731 "Hotel am Gothaer Platz" aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzungen des Geltungsbereiches (Anlage 2) umgrenzt.

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-     Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Hotelkomplexes mit ergänzenden Dienstleistungsangeboten,

-     Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes zur Stärkung der Nahversorgung im Quartier,

-     Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung,

-     Festsetzung einer neuen Bauflucht zur Raumbildung entlang der neuen Erschließungsstraße,

-        Sicherung der notwendigen Flächen für den ruhenden Verkehr, für Fahrradstellplätze und Stellplätze für E-Mobilität,

-     Architektonische Gestaltungsvorgaben für das Gebäudeensemble,

-        Berücksichtigung der Prinzipien des ökologischen, energieeffizienten und klimagerechten Bauens,

-     Sicherung ausreichender begrünter, qualitätvoller Freiflächen.

 

Mit dem Bebauungsplan sollen die Sanierungsziele des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets BRV468 "Brühl" gebietsbezogen konkretisiert werden.

 

03

Die Grundzüge der Wettbewerbsauslobung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan BRV731 "Hotel am Gothaer Platz" gemäß Anlage 3 werden beschlossen.

 

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 1a und 1b beigefügt.)