Sitzung: 12.03.2020 OR SAL/003/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0486/20
Beschluss:
Entsprechend
§ 18(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein
„St. Dionysius-Kirche“ Salomonsborn e.V., für die Organisation eines Konzertes
und die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten, u. a. Honorar, finanzielle
Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.