Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein „St. Dionysius-Kirche“ Salomonsborn e.V., für die Organisation eines Konzertes und die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten, u. a. Honorar, finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.