Sitzung: 12.03.2020 OR SAL/003/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0485/20
Beschluss:
Entsprechend
§18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der
Kirmesgesellschaft Salomonsborn e.V. für die Vorbereitung und Durchführung des
Osterfeuers 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die
Aufwendungen des Notstromaggregats, Toilettenwagen sowie für mit der
Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Gebühren eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.