Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 8, Enthaltungen: 6, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 25.06.2019 für das Vorhaben KRV725 "Riegel und Reiter auf dem Ringelberg" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

02

Für einen Teilbereich des Bebauungsplanes EFN083 "Ringelberg" – 2. Änderung südlich der Leipziger Straße westlich des bestehenden Wohngebietszentrums (Flurstück 624/16, Flur 47 Gemarkung Erfurt Mitte) soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan KRV725 aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt. 

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-        städtebauliche Neugestaltung und Akzentuierung eines wichtigen Einfahrtsbereiches in die Stadt

-        die vorhandene Bebauung des Gewerbeareals an der Leipziger Straße, das vorrangig Nahversorgungsfunktionen übernimmt soll baulich und funktional qualitätsvoll ergänzt werden.

-        Umsetzung der Ãœberlegungen zu unterschiedlichen Wohntypologien, zur baulichen Hochpunktentwicklung sowie zur Erlebbarkeit der attraktiven Aussicht auf die Stadt

-        Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zu Realisierung des Vorhabens mit Geschäftsunterlagerungen und Organisation des ruhenden Verkehrs im Erdgeschoss und Wohnnutzungen in den Obergeschossen

-        Die Flachdächer über Niveau 1, 2 und 3 sollen als Dachgärten begrünt werden und Nutzungsmöglichkeiten

 

03

Der Vorhaben- und Erschließungsplan "Riegel und Reiter auf dem Ringelberg in Erfurt" in seiner Fassung vom 24.06.2019 (Anlage 2) und die Vorhabenbeschreibung (Anlage 3) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KRV725 "Riegel und Reiter auf dem Ringelberg" und dessen Begründung gebilligt.

 

04

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KRV725"Riegel und Reiter auf dem Ringelberg" und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

05

Der Vorhabenträger ist im Rahmen des Durchführungsvertrages zu verpflichten, mietpreis- und belegungsgebunden Wohnraum nach der städtischen Richtlinie zum Erfurter Wohnbaulandmodell in der Fassung des bestätigten Entwurfes (Stadtratsbeschluss DS 0346/19 vom 22.05.2019) bzw. in der zum Zeitpunkt des Beschlusses des Durchführungsvertrages geltenden Fassung herzustellen.

 

06

Mit dem Investor ist über eine anteilige Berücksichtigung sozialen Wohnungsbau zu verhandeln.

 

07

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Einwohnerversammlung am Ringelberg zum Bauprojekt durchzuführen.

 

08

Im Rahmen der weiteren Planung ist ein Nutzungskonzept für die gewerblichen Bereiche vorzulegen, Ziel ist es das Quartier am Ringelberg zu stärken. Im Rahmen des Bebauungsplanes ist zu prüfen, ob im neuen Wohngebiet eine Boccia Anlage sowie ein Bürgerraum für die Anwohner des Ringelbergs integriert werden kann.

 

09

Für Gewerbe und Wohneinheiten sind ausreichend Stellplätze im Gebäude vorzusehen, um eine Belastung des öffentlichen Parkraumes zu vermeiden. Zudem ist bei der weiteren Planung des Gebäudes auf eine hohe städtebauliche und gestalterische Qualität, die sich zum Quartier öffnet und integriert zu achten.

 

10

Die Verwaltung wird beauftragt eine Öffentlichkeitsveranstaltung durchzuführen, dazu sind bisherige Untersuchungen zur Frischluftzufuhr und Umweltgutachten,  durch das Umweltamt vorzustellen, zugrundeliegende Freiräume und Beschränkungen für bisherige sowie geplante Bauvorhaben zu präsentieren und auch Auswertungen mit den Bürgern am Ringelberg zu besprechen. Außerdem ist auf die Schaffung neuer Infrastruktur/Verkehrswege bei Wachstum des Ringelberges unabhängig von einzelnen Bauvorhaben einzugehen.

 

redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 3a-b beigefügt.)