Sitzung: 04.03.2020 StR/001/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 8, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: 1161/19
Beschluss
01
Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs.
2 BauGB vom 25.06.2019 für das Vorhaben KRV725 "Riegel und Reiter auf dem
Ringelberg" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem
Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.
02
Für einen Teilbereich des Bebauungsplanes EFN083 "Ringelberg"
– 2. Änderung südlich der Leipziger Straße westlich des bestehenden
Wohngebietszentrums (Flurstück 624/16, Flur 47 Gemarkung Erfurt Mitte) soll
gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan KRV725
aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen
Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan
umgrenzt.Â
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
städtebauliche
Neugestaltung und Akzentuierung eines wichtigen Einfahrtsbereiches in die Stadt
-
die
vorhandene Bebauung des Gewerbeareals an der Leipziger Straße, das vorrangig
Nahversorgungsfunktionen übernimmt soll baulich und funktional qualitätsvoll
ergänzt werden.
-
Umsetzung
der Ãœberlegungen zu unterschiedlichen Wohntypologien, zur baulichen
Hochpunktentwicklung sowie zur Erlebbarkeit der attraktiven Aussicht auf die
Stadt
-
Schaffung
der planungsrechtlichen Grundlage zu Realisierung des Vorhabens mit
Geschäftsunterlagerungen und Organisation des ruhenden Verkehrs im Erdgeschoss
und Wohnnutzungen in den Obergeschossen
-
Die
Flachdächer über Niveau 1, 2 und 3 sollen als Dachgärten begrünt werden und
Nutzungsmöglichkeiten
03
Der Vorhaben- und Erschließungsplan "Riegel und Reiter auf dem
Ringelberg in Erfurt" in seiner Fassung vom 24.06.2019 (Anlage 2) und die
Vorhabenbeschreibung (Anlage 3) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes KRV725 "Riegel und Reiter auf dem Ringelberg" und
dessen Begründung gebilligt.
04
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1
BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes KRV725"Riegel und Reiter auf dem Ringelberg" und
dessen Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
beteiligt.
05
Der Vorhabenträger ist im Rahmen des Durchführungsvertrages zu
verpflichten, mietpreis- und belegungsgebunden Wohnraum nach der städtischen
Richtlinie zum Erfurter Wohnbaulandmodell in der Fassung des bestätigten
Entwurfes (Stadtratsbeschluss DS 0346/19 vom 22.05.2019) bzw. in der zum
Zeitpunkt des Beschlusses des Durchführungsvertrages geltenden Fassung
herzustellen.
06
Mit dem Investor ist über eine anteilige Berücksichtigung sozialen
Wohnungsbau zu verhandeln.
07
Im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Einwohnerversammlung am
Ringelberg zum Bauprojekt durchzuführen.
08
Im
Rahmen der weiteren Planung ist ein Nutzungskonzept für die gewerblichen
Bereiche vorzulegen, Ziel ist es das Quartier am Ringelberg zu stärken. Im
Rahmen des Bebauungsplanes ist zu prüfen, ob im neuen Wohngebiet eine Boccia
Anlage sowie ein Bürgerraum für die Anwohner des Ringelbergs integriert werden
kann.
09
Für
Gewerbe und Wohneinheiten sind ausreichend Stellplätze im Gebäude vorzusehen,
um eine Belastung des öffentlichen Parkraumes zu vermeiden. Zudem ist bei der
weiteren Planung des Gebäudes auf eine hohe städtebauliche und gestalterische
Qualität, die sich zum Quartier öffnet und integriert zu achten.
10
Die
Verwaltung wird beauftragt eine Öffentlichkeitsveranstaltung durchzuführen,
dazu sind bisherige Untersuchungen zur Frischluftzufuhr und
Umweltgutachten, durch das Umweltamt
vorzustellen, zugrundeliegende Freiräume und Beschränkungen für bisherige sowie
geplante Bauvorhaben zu präsentieren und auch Auswertungen mit den Bürgern am
Ringelberg zu besprechen. Außerdem ist auf die Schaffung neuer
Infrastruktur/Verkehrswege bei Wachstum des Ringelberges unabhängig von
einzelnen Bauvorhaben einzugehen.
redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als
Anlage 3a-b beigefügt.)