Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem SCC Stotternheim e.V. finanzielle Mittel in Höhe von 238,00 Euro zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die Kosten des Transfers im Zusammenhang mit der Teilnahme am Festumzug der Faschingsvereine in Erfurt eingesetzt werden. Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.