Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Dem Ortsteilbürgermeister werden für  die Vorbereitung und Durchführung des Brunnenfestes (GEMA, Gebühren, Stromkosten, Karussell, Künstlerauftritte, Kinderschminken, Sani-kosten u.a.)    finanzielle Mittel in Höhe von 405,00 EUR entsprechend § 16 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden  Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.