Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend der unter § 19 Buchstaben b) der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt werden dem Ortschronisten im Auftrag Ortsteilbürgermeisters finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 Euro zur Verfügung gestellt. Die finanziellen Mittel werden genutzt, um für die im Bürgerhaus befindliche Heimatstube Ausstellungsexponate (Repräsentationen) anzuschaffen.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage  § 71 ThürGemHV nachzuweisen

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.