Sitzung: 10.02.2020 OR MÖR/002/2020
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0320/20
Beschluss:
Entsprechend der unter § 19 Buchstaben b) der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt werden dem Ortschronisten im Auftrag Ortsteilbürgermeisters finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 Euro zur Verfügung gestellt. Die finanziellen Mittel werden genutzt, um für die im Bürgerhaus befindliche Heimatstube Ausstellungsexponate (Repräsentationen) anzuschaffen.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.