Sitzung: 13.01.2020 OR TTS/001/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0118/20
Beschluss:
Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt – werden dem SV Töttelstädt 1990 e.V. zur Vorbereitung und Durchführung seiner Veranstaltungen (u.a. Sportfest) finanzielle Mittel i.H.v. 600,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.