Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss[1]

 

Dem Stadtrat wird folgende Änderung des Kinder- und Jugendförderplanes 2017-2021 zur Entscheidung vorgelegt:

 

01

Der Stadtrat beschließt die Änderungen des Kinder- und Jugendförderplanes 2017 – 2021

(DS 1972/16), im Abschnitt F "Maßnahmeplanung". Der Maßnahmepunkt I im Tabellenabschnitt "Fach- und zielgruppenspezifische Angebote" wird um befristete Angebote bis zum 31.12.2020 der Schulsozialarbeit gemäß Anlage 1 der Drucksache ergänzt.

 



[1] redaktioneller Hinweis: Dem Stadtrat wurde mit Drucksache 0205/20 die Änderung des Kinder- und Jugendförderplanes vorgelegt.