Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 d der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin  für  den Faschingsumzug finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten  Mittel können u.a. für den Kauf von Süßigkeiten  und Deko verwendet werden. Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet. 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden  Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.