Sitzung: 09.01.2020 OR ROB/001/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0092/20
Beschluss:
Entsprechend § 19 d der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin für den Faschingsumzug finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf von Süßigkeiten und Deko verwendet werden. Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.Â
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.