Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Presenter, hdmi-Kabel), finanzielle Mittel in Höhe von 25,00 EUR  zur Verfügung gestellt. Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.