Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)  Entsprechend § 17 (2) a) i. V. m. § 18 a) und b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Bürgerverein Initiative Wiesenhügel e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 Euro für die am 14.02.2020 stattfindende Karnevalsveranstaltung zur Verfügung gestellt.

2.)  Diese Unterstützung wird für einen kulturellen Beitrag, Musik sowie Verpflegung – dem Anlass entsprechend – verwendet.

3.)  Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.