Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der  Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben, finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung  gestellt.