Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Die Ziffer 2der Anlage 1 des Beschlusses zur Drucksache 0170/18 wird wie folgt geändert:

 

2. Betrag zur Anerkennung der Förderleistung

Zur Anerkennung der Förderleistung des betreuten Kindes erhält die Kindertagespflegeperson ab 01.01.2018 einen Betrag von 2,64 EUR je Betreuungsstunde und betreutem Kind. Ab 2019 wird der Betrag jährlich jeweils zum 01. Januar an den zu diesem Zeitpunkt gültigen Tabellenwert angepasst.

 

Zur Anerkennung der Förderleistung des betreuten Kindes erhält die Kindertagespflegeperson ab dem 01.07.2019 einen Betrag von 3,06 EUR je Betreuungsstunde und betreutem Kind.

Ab 2020 wird der Betrag jährlich jeweils zum 01. Januar an den zu diesem Zeitpunkt gültigen Tabellenwert angepasst.