Sitzung: 19.12.2019 StR/II 004-1/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1704/19
Beschluss
Die Ziffer 2der Anlage 1 des Beschlusses
zur Drucksache 0170/18 wird wie folgt geändert:
2. Betrag zur Anerkennung der
Förderleistung
Zur Anerkennung der Förderleistung des
betreuten Kindes erhält die Kindertagespflegeperson ab 01.01.2018 einen Betrag
von 2,64 EUR je Betreuungsstunde und betreutem Kind. Ab 2019 wird der Betrag
jährlich jeweils zum 01. Januar an den zu diesem Zeitpunkt gültigen
Tabellenwert angepasst.
Zur Anerkennung der Förderleistung des
betreuten Kindes erhält die Kindertagespflegeperson ab dem 01.07.2019 einen
Betrag von 3,06 EUR je Betreuungsstunde und betreutem Kind.
Ab 2020 wird der Betrag jährlich jeweils
zum 01. Januar an den zu diesem Zeitpunkt gültigen Tabellenwert angepasst.