Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Die Stadt Erfurt zieht einen Teilbereich der Lobensteiner Straße entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1) [1]gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) ein.

 

Der Ãœbersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 



redaktionelle Anmerkung

[1] Die Anlage 1 wird der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.