Sitzung: 14.01.2020 SBUKV/001/2020
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1120/19
Beschluss
Die Stadt Erfurt zieht
einen Teilbereich der Lobensteiner Straße entsprechend Übersichtsplan (Anlage
1) [1]gemäß
§ 8 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) ein.
Der Ãœbersichtsplan ist
Bestandteil des Beschlusses.