Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: keine, Enthaltungen: keine

Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt vom 22. Juni 2016 werden die Mieteinnahmen für die Ausstattung und bauliche Unterhaltung des Bürgerhauses gemäß § 8 Abs. 1b der Ortsteilverfassung  verwendet.

Die geschäftsführende Dienststelle, hier D01 - Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt den Beschluss umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.