Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: keine, Enthaltungen: keine

Der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten werden zur Wahrnehmung von Repräsentationsaufgaben gem. §19, Buchstaben a) und f) Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.