Beschluss:
Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgende Tagesordnungspunkte sollen als Nachtrag zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
4.1. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – OrtsteilzeitungÂ
4.2. Verwendung von Mitteln innerhalb des Deckungsringes
4.3. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Repräsentationen
4.4. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Repräsentationen Frauentag
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um den Punkt 4.1 – 4.4. Verwendung von Mitteln innerhalb des Deckungsringes und Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – erweitert