Beschluss

 

01

Es wird festgestellt, dass die städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 1 dargestellten Sanierungsgebiet  EFM009 „Kartäuserstraße“ erfolgreich durchgeführt worden ist.

02

Die als Anlage 2 beigefügte Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung „Kartäuserstraße“ (AHS005) gemäß § 162 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird beschlossen.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 3a und 3b beigefügt.)