Beschluss

 

01

Der Stadtrat beschließt, die als Anlage 3 beigefügte 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Landeshauptstadt Erfurt (Straßenreinigungsgebühren-satzung – StrReiGebEF).

 

02

Die Gebührenkalkulation gemäß Anlage 4  wird bestätigt.

 

03

Die in Anlage 7 dargestellten Ausgaben (Entgelte für die SWE Stadtwirtschaft GmbH – Sonderleistungen, Parkplatzreinigung werden bestätigt und bilden die Basis für die Beauftragung der Stadtwirtschaft für die Durchführung der öffentlichen Straßenreinigung der Jahre 2020 bis 2023.