Sitzung: 18.12.2019 StR/II 004/2019
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 14, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 2440/19
Beschluss
01
Der
Beschlusspunkt 02 des Beschlusses zur Drucksache 0351/19, die Vorbereitung der
Einlage der Geschäftsanteile an der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt
(KoWo) in die Stadtwerke Erfurt, wird aufgehoben.
02
Der
Verkauf der städtischen Grundstücke gemäß StR-Beschluss 2493/18 wird soweit
dies die Flurstücke der Stadt Erfurt im Bereich Eichenstraße (Flurstücke 118/1,
118/2, 118/6, 119, 120, 121, 122) und Lilienstraße (Flurstücke 154/1, 154/2,
155, 156, 157) betrifft, aufgehoben. Sollte durch die Grundstücksverkäufe in
2019 oder 2020 ein jährlicher Erlös von mehr als 15 Mio. Euro erzielt werden,
ist von weiteren Grundstücksverkäufen aus der DS 2493/18 abzusehen.
03
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle notwendigen Beschlüsse in der
Gesellschafterversammlung der KoWo zur Umsetzung des Grundstücksverkaufs an die
KoWo zu beschließen. Für die in Beschlusspunkt 02 genannten, bei der Stadt
verbleibenden Grundstücke, wird eine Ausschreibung am Markt zum Höchstgebot
beschlossen. Überplanmäßige Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen werden für
Investitionen an Schulen und Turnhallen im Eigenbetrieb verwendet oder bei
nicht möglichem Mittelabfluss oder noch nicht erfolgter Gründung des
Eigenbetriebs, einer entsprechenden Investitionsrücklage zugeführt.
04
Der
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Stadt Erfurt nimmt zum 01.01.2021 seinen
Geschäftsbetrieb auf. In der Satzung ist eine größtmögliche Personalhoheit des
Eigenbetriebs zu gewährleisten.
05
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, sich für eine dauerhafte Verbesserung der
Finanzausstattung der Kommunen einzusetzen. Dabei sind die Mitglieder des Thüringer
Landtages mit Wohnsitz in Erfurt einzubeziehen. Zusätzliche Mittel sind für
Investitionen in Schulen und Turnhallen im Eigenbetrieb zu verwenden oder bei
nicht möglichem Mittelabfluss oder noch nicht erfolgter Gründung des
Eigenbetriebs einer entsprechenden Investitionsrücklage zuzuführen.
06
Dem
Stadtrat ist bis zum 31.05.2020 ein entsprechender Wirtschaftsplan für den
Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Stadt Erfurt mit einer Vollkostenmiete
über 50 Jahre vorzulegen. Alternativ ist ein Wirtschaftsplan für den Fall
vorzulegen, dass die Investitionen wegen nicht auskömmlicher Landesmittel
vorerst weiterhin im Vermögenhaushalt geplant werden müssen und dem
Eigenbetrieb zur Umsetzung der Investitionen zur Verfügung zu stellen sind.
07
Der Stadtrat beschließt, ab dem Haushaltsjahr 2021
(Geschäftsjahr 2020 der KoWo) auf eine Ausschüttung der KOWO zu verzichten.