Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 14, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Beschlusspunkt 02 des Beschlusses zur Drucksache 0351/19, die Vorbereitung der Einlage der Geschäftsanteile an der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt (KoWo) in die Stadtwerke Erfurt, wird aufgehoben.

 

02

Der Verkauf der städtischen Grundstücke gemäß StR-Beschluss 2493/18 wird soweit dies die Flurstücke der Stadt Erfurt im Bereich Eichenstraße (Flurstücke 118/1, 118/2, 118/6, 119, 120, 121, 122) und Lilienstraße (Flurstücke 154/1, 154/2, 155, 156, 157) betrifft, aufgehoben. Sollte durch die Grundstücksverkäufe in 2019 oder 2020 ein jährlicher Erlös von mehr als 15 Mio. Euro erzielt werden, ist von weiteren Grundstücksverkäufen aus der DS 2493/18 abzusehen.

 

03

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle notwendigen Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der KoWo zur Umsetzung des Grundstücksverkaufs an die KoWo zu beschließen. Für die in Beschlusspunkt 02 genannten, bei der Stadt verbleibenden Grundstücke, wird eine Ausschreibung am Markt zum Höchstgebot beschlossen. Überplanmäßige Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen werden für Investitionen an Schulen und Turnhallen im Eigenbetrieb verwendet oder bei nicht möglichem Mittelabfluss oder noch nicht erfolgter Gründung des Eigenbetriebs, einer entsprechenden Investitionsrücklage zugeführt.

 

04

Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Stadt Erfurt nimmt zum 01.01.2021 seinen Geschäftsbetrieb auf. In der Satzung ist eine größtmögliche Personalhoheit des Eigenbetriebs zu gewährleisten.

 

05

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich für eine dauerhafte Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen einzusetzen. Dabei sind die Mitglieder des Thüringer Landtages mit Wohnsitz in Erfurt einzubeziehen. Zusätzliche Mittel sind für Investitionen in Schulen und Turnhallen im Eigenbetrieb zu verwenden oder bei nicht möglichem Mittelabfluss oder noch nicht erfolgter Gründung des Eigenbetriebs einer entsprechenden Investitionsrücklage zuzuführen.

 

06

Dem Stadtrat ist bis zum 31.05.2020 ein entsprechender Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Stadt Erfurt mit einer Vollkostenmiete über 50 Jahre vorzulegen. Alternativ ist ein Wirtschaftsplan für den Fall vorzulegen, dass die Investitionen wegen nicht auskömmlicher Landesmittel vorerst weiterhin im Vermögenhaushalt geplant werden müssen und dem Eigenbetrieb zur Umsetzung der Investitionen zur Verfügung zu stellen sind.

 

07

Der Stadtrat beschließt, ab dem Haushaltsjahr 2021 (Geschäftsjahr 2020 der KoWo) auf eine Ausschüttung der KOWO zu verzichten.