Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1)      Der Beschluss 2112/19 vom 29.10.2019 wird hinsichtlich der finanziellen Höhe geändert.

2)      Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden zur Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen sowie Ausstattungsgegenständen (u.a. zum Kauf von zwei Regenwasserbehältern, Bratwurstrost, Dekoration und Zubehör zur Pflege des Außenbereiches) für das Bürgerhaus, finanzielle Mittel i.H.v. 700,00 EUR, zur Verfügung gestellt.