Sitzung: 26.11.2019 OR GOT/009/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2519/19
Beschluss:
1)
Der Beschluss
2112/19 vom 29.10.2019 wird hinsichtlich der finanziellen Höhe geändert.
2)
Entsprechend § 4
i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden zur
Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen sowie Ausstattungsgegenständen (u.a.
zum Kauf von zwei Regenwasserbehältern, Bratwurstrost, Dekoration und Zubehör
zur Pflege des Außenbereiches) für das Bürgerhaus, finanzielle Mittel i.H.v.
700,00 EUR, zur Verfügung gestellt.