Sitzung: 20.11.2019 OR STO/009/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2479/19
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8
(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Stotternheim finanzielle Mittel
in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel
werden zur Ausstattung des Bürgerhauses, unter anderem für Kaffeetassen mit
Aufdruck, eingesetzt. Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte
Ausgaben anerkannt.