Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Stotternheim finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel werden zur Ausstattung des Bürgerhauses, unter anderem für Kaffeetassen mit Aufdruck, eingesetzt. Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.