Sitzung: 28.11.2019 OR SAL/009/2019
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2434/19
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen für das Bürgerhaus, finanzielle Mittel i.H.v. 100,00 EUR, zur Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.