Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen für das Bürgerhaus, finanzielle Mittel i.H.v. 100,00 EUR, zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.