Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3) i.V.m § 8 (1 b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung zusätzliche finanzielle Mittel (Beschluss1860/2019-3.038,00 Euro), in Höhe von1.300,00 EUR, für notwendige Malerarbeiten zur Verfügung gestellt.