Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Unterausschuss "Kinder- und Jugendförderplanung" wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung des Jugendamtes, ein Interessenbekundungsverfahren einzuleiten, um geeignete anerkannte Träger der Jugendhilfe für die Realisierung befristeter zusätzlicher Angebote der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen (Neueinrichtung an neuen Schulstandorten) im Jahr 2020 zu finden. Zusätzliche Stellen(-anteile) durch Aufstockung an Bestandsschulen können vorübergehend durch den Perspektiv e. V. realisiert werden. Für den Fall einer zusätzlichen Landesförderung über den 31.12.2020 hinaus ist zu gewährleisten, dass spätestens mit Beginn des Schuljahres 2021/22 der Förderumfang für Schulsozialarbeit beim Träger Perspektiv e. V. max. 20,25 VbE beträgt.

 

02

Der Unterausschuss "Kinder- und Jugendförderplanung" wird beauftragt, den Umfang der notwendigen zusätzlichen Stellen an allgemeinbildenden Schulen laut Beschlusspunkt I, einschließlich der konkreten Schulstandorte (Aufstockung bzw. Neueinrichtung), festzulegen.

 

03

Befristete, zusätzliche Angebote der Schulsozialarbeit an Berufsschulen im Jahr 2020 werden durch den Träger MitMenschen e.V. realisiert.

 

04

Der Unterausschuss "Kinder- und Jugendförderplanung" wird beauftragt, den Umfang der notwendigen zusätzlichen Stellen an berufsbildenden Schulen laut Beschlusspunkt III, einschließlich der konkreten Schulstandorte (Aufstockung bzw. Neueinrichtung), festzulegen.

 

05

Der Unterausschuss „Kinder- und Jugendförderplanung" wird beauftragt, die Erweiterung der Fach- und Praxisberatung des Jugendamtes für die Schulsozialarbeit mit Hilfe der zusätzlichen Landesmittel zu prüfen.

 

06

Der Unterausschuss "Kinder- und Jugendförderplanung" wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss in seiner Januarsitzung eine entsprechende Anpassung des Kinder- und Jugendförderplans vorzuschlagen.

 

07

Der Umfang der Angebote und die sich daraus ergebenden geplanten Fördermittel für Sach- und Personalkosten beschränken sich in der Höhe auf die durch das Land Thüringen für das Jahr 2020 zusätzlich bereitgestellten Mittel.