Sitzung: 28.11.2019 JHA/II 004/2019
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2399/19
Beschluss
01
Der Unterausschuss "Kinder- und
Jugendförderplanung" wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung des
Jugendamtes, ein Interessenbekundungsverfahren einzuleiten, um geeignete
anerkannte Träger der Jugendhilfe für die Realisierung befristeter zusätzlicher
Angebote der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen (Neueinrichtung an
neuen Schulstandorten) im Jahr 2020 zu finden. Zusätzliche
Stellen(-anteile) durch Aufstockung an Bestandsschulen können vorübergehend
durch den Perspektiv e. V. realisiert werden. Für den Fall einer zusätzlichen
Landesförderung über den 31.12.2020 hinaus ist zu gewährleisten, dass
spätestens mit Beginn des Schuljahres 2021/22 der Förderumfang für
Schulsozialarbeit beim Träger Perspektiv e. V. max. 20,25 VbE beträgt.
02
Der Unterausschuss "Kinder- und
Jugendförderplanung" wird beauftragt, den Umfang der notwendigen
zusätzlichen Stellen an allgemeinbildenden Schulen laut Beschlusspunkt I,
einschließlich der konkreten Schulstandorte (Aufstockung bzw. Neueinrichtung),
festzulegen.
03
Befristete, zusätzliche Angebote der
Schulsozialarbeit an Berufsschulen im Jahr 2020 werden durch den Träger
MitMenschen e.V. realisiert.
04
Der Unterausschuss "Kinder- und
Jugendförderplanung" wird beauftragt, den Umfang der notwendigen
zusätzlichen Stellen an berufsbildenden Schulen laut Beschlusspunkt III,
einschließlich der konkreten Schulstandorte (Aufstockung bzw. Neueinrichtung),
festzulegen.
05
Der Unterausschuss „Kinder- und Jugendförderplanung" wird
beauftragt, die Erweiterung der Fach- und Praxisberatung des Jugendamtes für
die Schulsozialarbeit mit Hilfe der zusätzlichen Landesmittel zu prüfen.
06
Der Unterausschuss "Kinder- und
Jugendförderplanung" wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss in seiner
Januarsitzung eine entsprechende Anpassung des Kinder- und Jugendförderplans
vorzuschlagen.
07
Der Umfang der Angebote und die sich daraus ergebenden geplanten Fördermittel für Sach- und Personalkosten beschränken sich in der Höhe auf die durch das Land Thüringen für das Jahr 2020 zusätzlich bereitgestellten Mittel.