Sitzung: 14.11.2019 OR WIE/009/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2389/19
Beschluss:
Zusätzlich zur DS 0320/19 werden dem Ortsteilbürgermeister, oder einem von ihm Beauftragten, finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 Euro (insgesamt 600,00 Euro) zur Verfügung gestellt. Entsprechend der unter § 19 Buchstaben a) und f) der Ortsteilverfassung aufgeführten Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.