Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)  Entsprechend § 17 (2) a) in Verbindung mit § 18 (b) Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein "Freunde zur Förderung der Staatlichen Grundschule 34 e. V." für den Weihnachtsmarkt finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)  Diese Unterstützung wird u. a. für die Miete einer Zuckerwattemaschine, entsprechendes Zubehör wie Stäbchen, Tüten für Popcorn sowie Bastelmaterial für Weihnachtsbastelei verwendet.

3.)  Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.