Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung finanzielle Mittel in Höhe von 2.775,00 EUR für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Hochstedt (Erwerb von Tischen) zur Verfügung gestellt.