Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Entsprechend § 4 i. V. mit § 8 (1) b der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden zusätzlich zur Drucksache 1732/19 für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Melchendorf finanzielle Mittel in Höhe von 1.550,00 Euro (Gesamtbetrag somit 2.200,00 Euro) zur Verfügung gestellt.