Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (b) i. V. m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin, oder einem von ihr Beauftragten, für die Ausstattung und Gestaltung der traditionellen Seniorenweihnachtsfeier finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 Euro zur Verfügung gestellt Diese Mittel können u. a. für den Kauf von Präsenten, Speisen und Getränke verwendet werden.