Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden zur Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen sowie Ausstattungsgegenständen (u.a. zum Kauf von zwei Regenwasserbehältern, Bratwurstrost und Zubehör zur Pflege des Außenbereiches) für das Bürgerhaus, finanzielle Mittel i.H.v. 560,00 EUR, zur Verfügung gestellt.