Sitzung: 29.10.2019 OR GOT/008/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2064/19
Beschluss:
Entsprechend
§ 18(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein
der Kirche „St. Georg“ in Gottstedt e.V. für die Vorbereitung und Durchführung
des Adventskonzertes 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend Antrag u.a. für Dekorationsmaterial, und Honorar des Organisten eingesetzt werden.