Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem  Förderverein der Kirche "St. Georg" in Gottstedt e.V. für den bereits statt gefundenen Arbeitseinsatz, finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die Mittel können für Speisen und alkoholfreie Getränke verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.