Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3) i.V.m § 8 (1 b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung finanzielle Mittel in Höhe von 2.500,00 EUR für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten am Bürgerhaus zur Verfügung gestellt.