Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Entsprechend § 4 i. V. m. § 8 (1) b der Ortsteilverfassung werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung finanzielle Mittel in Höhe von 3490,16 Euro für die Wiederherstellung der Einfriedung des Bürgerhauses und des Fahrradstellplatzes zur Verfügung gestellt.