Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Ersatzbeschaffung von einem Funkmikrofon für den Mehrzweckraum im EG) für das Bürgerhaus Bischleben-Stedten finanzielle Mittel i.H.v. 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.