Sitzung: 15.10.2019 OR BIS/008/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1985/19
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Ersatzbeschaffung von einer Kaffeemaschine und drei Kabeltrommeln) für das Bürgerhaus Bischleben-Stedten finanzielle Mittel i.H.v. 320,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.