Sitzung: 24.09.2019 OR ROH/007.1/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1920/19
Beschluss
Die Kirmesgesellschaft "Rohda Rockt" e.V. erhält lt. § 18b) der Ortsteilverfassung eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 2000,00 EUR zur Durchführung der diesjährigen Kirmes (musikalische Umrahmung).