Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Die Kirmesgesellschaft "Rohda Rockt" e.V.  erhält lt. § 18b) der Ortsteilverfassung eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 2000,00 EUR zur Durchführung der diesjährigen Kirmes (musikalische Umrahmung).