Sitzung: 09.09.2019 OR EGS/007/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1812/19
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Beamer), finanzielle Mittel in Höhe von 339,00 EUR zur Verfügung gestellt. Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.