Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Beamer), finanzielle Mittel in Höhe von 339,00 EUR  zur Verfügung gestellt. Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.