Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

1.)  Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein der Astrid-Lindgren-Schule finanzielle Mittel in Höhe von 650,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)  Diese Unterstützung wird für die Anschaffung von Kinderrollern sowie Kinderhelmen zur Verfügung gestellt. Die Kinder in der Grundschule sollen durch Gleichgewicht und Motorik gefördert werden. Die Rollerfitausbildungsgruppe soll vergrößert werden, daher ist diese weitere Anschaffung erforderlich.

3.)  Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.