01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 10.10.2018, für das Vorhaben "Wohnen mit Service an der Warsbergstraße“ wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll für den in der Anlage  2 dargestellten  Geltungsbereich eingeleitet werden.

 

02

Für den Bereich zwischen Warsbergstraße, Rudolfstraße und Gothaer Platz soll gemäß  Â§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 1Satz 1  BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan BRV710 "Wohnen mit Service an der Warsbergstraße" aufgestellt werden.

 

Mit der Planung werden folgende Ziele verfolgt:

·         Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes als Geschosswohnungsbau,

·         Definition einer straßenbegleitenden Bauflucht entlang der bestehenden und geplanten öffentlichen Straßen,

·         Sicherung einer quartiersverträglichen Bebauung durch maßstäbliche Baustrukturen,

·         Sicherung einer hohen Freiraumqualität,

·         Sicherung der erforderlichen Flächen für den ruhenden Verkehr in einer Tiefgarage.

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die Sanierungsziele des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets BRV468 "Brühl" gebietsbezogen konkretisiert werden.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Teilflurstück 138/217. Er wird begrenzt:

·         im Norden durch das Flurstück 138/74 (Warsbergstraße),

·         im Süden durch das Flurstück 138/218,

·         im Osten durch die Flurstücke 138/81 und 138/82, welche im Norden über eine Länge von ca. 45 m im Mittel einen Abstand von 0,57 m und im südlichen Teil über eine Länge von ca. 52 m einen Abstand von ca. 5,60 m zum Flurstück 138/217 aufweisen,

·         im Westen durch das Flurstück 138/216 (Planung Warsbergstraße).

Alle genannten Flurstücke befinden sich in der Flur 147 der Gemarkung Erfurt-Mitte.

 

03

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV710 "Wohnen mit Service an der Warsbergstraße" in seiner Fassung vom  16.08.2019 bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (Anlage 2) und mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.

 

04

Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen des Bebauungsplanverfahrens BRV493 "Brühl-Süd" wird gebilligt.

 

05

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV710 "Wohnen mit Service an der Warsbergstraße", der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung sind nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

06

Aufgrund der besonderen nutzungsspezifischen Ausrichtung des Vorhabens wird von der städtischen Richtlinie zum  Erfurter Wohnbaulandmodell abgewichen.

 

07

Der Oberbürgermeister wird beauftragt Gespräche mit dem Vorhabenträger zu führen, in welcher Form Leistungsempfänger die Möglichkeit erhalten können, in die geplante Wohnform einzuziehen

 

Die Anlagen sind als Anlage 3 der Niederschrift beigefügt