Sitzung: 25.09.2019 StR/007/2019
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 3, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: 2600/18
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 10.10.2018, für
das Vorhaben "Wohnen mit Service an der Warsbergstraße“ wird gemäß
§ 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen
zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll für den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich eingeleitet werden.
02
Für den Bereich zwischen
Warsbergstraße, Rudolfstraße und Gothaer Platz soll gemäß
§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m.
§ 13a Abs. 1Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan
BRV710 "Wohnen mit Service an der Warsbergstraße" aufgestellt werden.
Mit der Planung werden folgende
Ziele verfolgt:
·
Schaffen der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes als Geschosswohnungsbau,
·
Definition einer straßenbegleitenden
Bauflucht entlang der bestehenden und geplanten öffentlichen Straßen,
·
Sicherung
einer quartiersverträglichen Bebauung durch maßstäbliche Baustrukturen,
·
Sicherung einer hohen Freiraumqualität,
·
Sicherung der erforderlichen Flächen für den
ruhenden Verkehr in einer Tiefgarage.
Mit dem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan sollen die Sanierungsziele des förmlich
festgelegten Sanierungsgebiets BRV468 "Brühl" gebietsbezogen
konkretisiert werden.
Der Geltungsbereich umfasst das
Teilflurstück 138/217. Er wird begrenzt:
·
im Norden durch das Flurstück 138/74
(Warsbergstraße),
·
im Süden durch das Flurstück 138/218,
·
im Osten durch die Flurstücke 138/81 und
138/82, welche im Norden über eine Länge von ca. 45 m im Mittel einen Abstand
von 0,57 m und im südlichen Teil über eine Länge von ca. 52 m einen Abstand von
ca. 5,60 m zum Flurstück 138/217 aufweisen,
·
im Westen durch das Flurstück 138/216
(Planung Warsbergstraße).
Alle genannten Flurstücke
befinden sich in der Flur 147 der Gemarkung Erfurt-Mitte.
03
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV710 "Wohnen mit Service an der
Warsbergstraße" in seiner Fassung vomÂ
16.08.2019 bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen
Festsetzungen (Anlage 2) und mit dem Vorhaben-
und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden
gebilligt.
04
Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen des Bebauungsplanverfahrens BRV493
"Brühl-Süd" wird gebilligt.
05
Das Verfahren wird im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Gemäß § 13a Abs. 2
Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im
beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2
Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind
sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB
abgesehen.
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV710 "Wohnen mit Service an der
Warsbergstraße", der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung
sind nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13
Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
06
Aufgrund der besonderen nutzungsspezifischen Ausrichtung des Vorhabens wird von der städtischen Richtlinie zum Erfurter Wohnbaulandmodell abgewichen.
07
Der Oberbürgermeister wird beauftragt Gespräche mit dem Vorhabenträger zu führen, in welcher Form Leistungsempfänger die Möglichkeit erhalten können, in die geplante Wohnform einzuziehen
Die Anlagen sind als Anlage 3 der Niederschrift beigefügt