Sitzung: 25.09.2019 StR/007/2019
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1066/18
01
Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12
Abs. 2 BauGB vom 22.02.2018 für das Vorhaben "Wohnen an der Heiligen
Mühle" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach
pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll
eingeleitet werden.
Für das Vorhabengebiet zwischen
Mittelhäuser Straße im Osten, der Heiligen Mühle im Norden, der Schmalen Gera
im Westen und der Flurstücke 16 und 12/9 der Flur 15, Gemarkung Ilversgehofen
im Süden soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB
i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan
ILV714 "Wohnen an der Heiligen Mühle" aufgestellt werden. Der
Geltungsbereich wird entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen des
Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ILV714 gemäß Anlage 2.1
begrenzt.
Um eine geordnete städtebauliche
Entwicklung zu gewährleisten, werden folgende Flächen gem. § 12 Abs. 4 BauGB in
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen: Gemarkung Ilversgehofen, Flur
15, Flurstücke 1 - 4, 6-10, 16, 24 teilweise.
Die Planziele des Bebauungsplanes ILV674
werden auch für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ILV714 angestrebt:
- Erhaltung und Weiterentwicklung als Wohnstandort
- Sicherung einer öffentlichen Freiraum- und Grünstruktur mit einer
Durchwegung und Aufenthaltsfunktionen an der Schmalen Gera
- Sicherung einer geordneten Umstrukturierung der Bebauung an der
Mittelhäuser Straße
- Untersuchung der Möglichkeit einer baulichen Erweiterung von der
Mittelhäuser Straße in westliche Richtung
- SchutzÂ
ortsbildprägenderÂ
Baustrukturen wie die
Heiligen Mühle
03
Der Vorhaben- und
Erschließungsplan ILV714 "Wohnen an der Heiligen Mühle" in
seiner Fassung vom 04.07.2019 (Anlage 2.1) und die Begründung (Anlage 4) werden
als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und dessen Begründung
gebilligt.
04
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ILV714 "Wohnen an der Heiligen
Mühle" und dessen Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1
BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
05
Der Flächennutzungsplan ist im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
06
Der Vorhabenträger ist im Rahmen des Durchführungsvertrages zu
verpflichten, mietpreis- und belegungsgebunden Wohnraum nach der städtischen
Richtlinie zum Erfurter Wohnbaulandmodell in der Fassung des bestätigten
Entwurfes (Stadtratsbeschluss DS 0346/19 vom 22.05.2019) bzw. in der zum
Zeitpunkt des Beschlusses des Durchführungsvertrages geltenden Fassung herzustellen.
07
Der Vorentwurf wird dem Bürgerbeirat
Ilversgehofen vorgestellt.
08
Im weiteren Verfahren sind folgende Ziele
auf ihre Umsetzbarkeit hin zu überprüfen:
- Alle Plätze und Wegebeziehungen sind in wasserdurchlässiger
Qualität einzurichten. Dort wo ein fester Untergrund nötig ist
(Feuerwehrzufahrt), soll wasserdurchlässiges Pflaster zum Einsatz kommen.
- Reduzierung der Stellplätze in der Tiefgarage von 120 auf 80
Stellplätze. Das entspricht einem Stellplatzschlüssel von ca. 0,7:1 Stellplätze/Wohnung. Daneben
sind mindestens 2 Carsharingplätze vorzuhalten. Ein weiter gehendes,
alternatives Mobilitätskonzept ist vorzulegen.
Die Anlagen sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.