Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 22.02.2018 für das Vorhaben "Wohnen an der Heiligen Mühle" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

Für das Vorhabengebiet zwischen Mittelhäuser Straße im Osten, der Heiligen Mühle im Norden, der Schmalen Gera im Westen und der Flurstücke 16 und 12/9 der Flur 15, Gemarkung Ilversgehofen im Süden soll gemäߠ§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan ILV714 "Wohnen an der Heiligen Mühle" aufgestellt werden. Der Geltungsbereich wird entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ILV714 gemäß Anlage 2.1 begrenzt.

 

Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, werden folgende Flächen gem. § 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen: Gemarkung Ilversgehofen, Flur 15, Flurstücke 1 - 4, 6-10, 16, 24 teilweise.

 

Die Planziele des Bebauungsplanes ILV674 werden auch für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ILV714 angestrebt:

  • Erhaltung und Weiterentwicklung als Wohnstandort
  • Sicherung einer öffentlichen Freiraum- und Grünstruktur mit einer Durchwegung und Aufenthaltsfunktionen an der Schmalen Gera
  • Sicherung einer geordneten Umstrukturierung der Bebauung an der Mittelhäuser Straße
  • Untersuchung der Möglichkeit einer baulichen Erweiterung von der Mittelhäuser Straße in westliche Richtung
  • Schutz  ortsbildprägender  Baustrukturen  wie die Heiligen Mühle

 

 

03

Der Vorhaben- und Erschließungsplan ILV714 "Wohnen an der Heiligen Mühle" in seiner Fassung vom 04.07.2019 (Anlage 2.1) und die Begründung (Anlage 4) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und dessen Begründung gebilligt.

 

 

04
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
ILV714 "Wohnen an der Heiligen Mühle" und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

05

Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

06

Der Vorhabenträger ist im Rahmen des Durchführungsvertrages zu verpflichten, mietpreis- und belegungsgebunden Wohnraum nach der städtischen Richtlinie zum Erfurter Wohnbaulandmodell in der Fassung des bestätigten Entwurfes (Stadtratsbeschluss DS 0346/19 vom 22.05.2019) bzw. in der zum Zeitpunkt des Beschlusses des Durchführungsvertrages geltenden Fassung herzustellen.

 

07

Der Vorentwurf wird dem Bürgerbeirat Ilversgehofen vorgestellt.

 

 

08

Im weiteren Verfahren sind folgende Ziele auf ihre Umsetzbarkeit hin zu überprüfen:

 

  • Alle Plätze und Wegebeziehungen sind in wasserdurchlässiger Qualität einzurichten. Dort wo ein fester Untergrund nötig ist (Feuerwehrzufahrt), soll wasserdurchlässiges Pflaster zum Einsatz kommen.
  • Reduzierung der Stellplätze in der Tiefgarage von 120 auf 80 Stellplätze. Das entspricht einem Stellplatzschlüssel von  ca. 0,7:1 Stellplätze/Wohnung. Daneben sind mindestens 2 Carsharingplätze vorzuhalten. Ein weiter gehendes, alternatives Mobilitätskonzept ist vorzulegen.

 

 

Die Anlagen sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.