Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

01

Für den Bereich zwischen Eichendorffstraße, Grimmstraße, Rankestraße, Am Hopfenberg und Gustav-Freytag-Straße soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan LOV730 "Geibelstraße - Eichendorffstraße" aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich befindet sich in der Gemarkung Erfurt-Süd und wird begrenzt:

im Norden:         durch die südliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 68, Flur 115 (Gustav-Freytag-Straße)

im Osten:            durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 38/3, Flur 115 (Am Hopfenberg) sowie 27/12, Flur 117 (Rankestraße)

im Süden:            durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 8/3, 7/17, 7/14 und 4/24, Flur 117 (Grimmstraße)

im Westen:         durch die östlichen Grundstückgrenzen der Flurstücke 69/1, Flur 115 und 2/1, Flur 117 (Eichendorffstraße)

 

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. Dabei werden folgende Planungsziele angestrebt:

-    Sicherung einer quartiersverträglichen baulichen Erweiterung der vorhandenen baulichen Anlagen durch Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung, insbesondere der Gebäudehöhen

-    Definition von Baufluchten, seitlichen Gebäudeabständen sowie Bautiefen durch Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen

-    Sicherung ausreichender begrünter Freiflächen

-    Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches und Steuerung der Entwicklungsoptionen der Nahversorgungsbetriebe

 

02

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13  Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.