Sitzung: 25.09.2019 StR/007/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0
Vorlage: 1230/19
01
Für den Bereich zwischen Eichendorffstraße, Grimmstraße, Rankestraße, Am Hopfenberg und Gustav-Freytag-Straße soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan LOV730 "Geibelstraße - Eichendorffstraße" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich befindet sich in der Gemarkung Erfurt-Süd und wird begrenzt:
im Norden:        durch die südliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 68, Flur 115 (Gustav-Freytag-Straße)
im Osten:           durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 38/3, Flur 115 (Am Hopfenberg) sowie 27/12, Flur 117 (Rankestraße)
im Süden:           durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 8/3, 7/17, 7/14 und 4/24, Flur 117 (Grimmstraße)
im Westen:        durch die östlichen Grundstückgrenzen der Flurstücke 69/1, Flur 115 und 2/1, Flur 117 (Eichendorffstraße)
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. Dabei werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Sicherung einer
quartiersverträglichen baulichen Erweiterung der vorhandenen baulichen Anlagen
durch Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung, insbesondere der
Gebäudehöhen
- Definition von
Baufluchten, seitlichen Gebäudeabständen sowie Bautiefen durch Festsetzung der
überbaubaren Grundstücksflächen
- Sicherung
ausreichender begrünter Freiflächen
- Stärkung des zentralen
Versorgungsbereiches und Steuerung der Entwicklungsoptionen der
Nahversorgungsbetriebe
02
Der
Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a
BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Auf die frühzeitige Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13
Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.