Sitzung: 25.09.2019 StR/007/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1181/19
01
Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des
Beschlusses.
02
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes HER703
"Wohngebiet Singerstraße/Hermann-Brill-Straße - Teilbereich in seiner Fassung vom 01.07.2019 (Anlage 2)
mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan
(Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.
03
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und
Erschließungsplan und die Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für
die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, beteiligt.
Hinweis: Die Anlagen sind der Niederschrift als Anlage 15 beigefügt.