01

Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan FRI649 "Kindertagesstätte Frienstedt", bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2, M 1:250) mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 08.07.2019 und  dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3), als Satzung beschlossen.

 

Hinweis: Die Anlagen sind der Niederschrift als Anlage 13 beigefügt.