Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 10, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

 

01

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 42 der Landeshauptstadt Erfurt zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung bezüglich der Nutzung der Windenergie in seiner Fassung vom 24. Juni 2019 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

02

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes und dessen Begründung durchgeführt.

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.