01

Für einen Teilbereich des geltenden Bebauungsplanes GIK017 "Gebiet zwischen Nordhäuser Straße, Demminer Straße, Hannoversche Straße (B4) und Straße der Nationen" soll gemäß § 13 Abs.1 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplans als Textbebauungsplan aufgestellt werden.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Konkretisierung der Regelungen zu den zulässigen Arten der Nutzungen; Ausschluss von Einzelhandel und Vergnügungsstätten
  • Ãœberarbeitung der Festsetzungen zur Lärmkontingentierung unter Beibehaltung der bestehenden Emissionsmöglichkeiten

 

02

Der Geltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes GIK017 "Gebiet zwischen Nordhäuser Straße, Demminer Straße, Hannoversche Straße (B4) und Straße der Nationen" wird wie in Anlage 1 dargestellt begrenzt.

 

03

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13  Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.