Sitzung: 25.09.2019 StR/007/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 1125/19
01
Für einen Teilbereich des geltenden Bebauungsplanes GIK017 "Gebiet
zwischen Nordhäuser Straße, Demminer Straße, Hannoversche Straße (B4) und
Straße der Nationen" soll gemäß § 13 Abs.1 BauGB die 1. Änderung des
Bebauungsplans als Textbebauungsplan aufgestellt werden.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Konkretisierung
der Regelungen zu den zulässigen Arten der Nutzungen; Ausschluss von
Einzelhandel und Vergnügungsstätten
- Ãœberarbeitung
der Festsetzungen zur Lärmkontingentierung unter Beibehaltung der
bestehenden Emissionsmöglichkeiten
02
Der Geltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes GIK017
"Gebiet zwischen Nordhäuser Straße, Demminer Straße, Hannoversche Straße
(B4) und Straße der Nationen" wird wie in Anlage 1 dargestellt begrenzt.
03
Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13
Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
durchgeführt.
Auf die frühzeitige Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.