Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 12, Enthaltungen: 3

 

 

01

Für den Bereich zwischen Nordhäuser und Dubliner Straße, nördlich der Lissabonner Straße und südlich des Europaplatzes soll gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan GIS727 "Einkaufszentrum Thüringenpark" aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich wird wie in Anlage  2 dargestellt begrenzt.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Erweiterung des Thüringenpark Erfurt von 23.500 m² VKF (Verkaufsfläche)  um 4.500 m²  VKF  auf insgesamt 28.000 VKF entsprechend Stadtratsbeschluss DS 0704/19  vom 10.04.2019 
  • Gewährleistung der Verträglichkeit der vom Eigentümer geplanten  Sortimentsverschiebungen und Flexibilisierungen in den  Bestandsverkaufsflächen Festsetzung maximaler sortimentsspezifischer Verkaufsflächenobergrenzen gemäß Erfurter Sortimentsliste zur Sicherung der Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche insbesondere der Altstadt
  • Ausschluss weiterer darüber hinausgehender Einzelhandelsnutzungen im Geltungsbereich
  • Sicherung erforderlicher Stellplätze
  • Regelung der Lärmemissionen im Wege einer Gesamtbetrachtung des geltenden  Geltungsbereiches des Bebauungsplanes GIK017 „Gebiet zwischen Nordhäuser Straße / Demminer Straße / Hannoversche Straße (B4) und Straße der Nationen“
  • Vermeidung der Beeinträchtigung  bestehender und geplanter Wohnnutzungen
  • Sicherung einer adäquaten Freiflächenstruktur
  • Neuregelung der Erschließung und der Lage der Tankstelle.

 

02

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes in seiner Fassung vom 19.06.2019 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

03

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes GIS727 "Einkaufszentrum Thüringenpark" und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

04

Der Flächennutzungsplan ist vorbehaltlich  der  Erforderlichkeit im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

05

Der Planungsbegünstigte ist durch städtebaulichen Vertrag  nach § 11 BauGB zu verpflichten die  Kosten der Planung  und der Erschließung im Geltungsbereich zu übernehmen sowie  die Kosten der Lärmkontingentierung  für den gesamten Geltungsbereich des geltenden  Bebauungsplanes GIK017 „Gebiet zwischen Nordhäuser Straße / Demminer Straße / Hannoversche Straße (B4) und Straße der Nationen“

 

Hinweis: Die Anlagen sind der Niederschrift als Anlage 10 beigefügt.