Sitzung: 25.09.2019 StR/007/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 12, Enthaltungen: 3
Vorlage: 1124/19
01
Für den Bereich zwischen Nordhäuser und Dubliner Straße, nördlich der
Lissabonner Straße und südlich des Europaplatzes soll gemäß § 2 Abs.1 Satz 1
BauGB der Bebauungsplan GIS727 "Einkaufszentrum Thüringenpark"
aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich wird wie in AnlageÂ
2 dargestellt begrenzt.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Erweiterung
des Thüringenpark Erfurt von 23.500 m² VKF (Verkaufsfläche) um 4.500 m² VKFÂ
auf insgesamt 28.000 VKF entsprechend Stadtratsbeschluss DS 0704/19Â vom 10.04.2019Â
- Gewährleistung
der Verträglichkeit der vom Eigentümer geplanten Sortimentsverschiebungen und Flexibilisierungen
in den Bestandsverkaufsflächen
Festsetzung maximaler sortimentsspezifischer Verkaufsflächenobergrenzen
gemäß Erfurter Sortimentsliste zur Sicherung der Erhaltung und Entwicklung
der zentralen Versorgungsbereiche insbesondere der Altstadt
- Ausschluss
weiterer darüber hinausgehender Einzelhandelsnutzungen im Geltungsbereich
- Sicherung
erforderlicher Stellplätze
- Regelung der
Lärmemissionen im Wege einer Gesamtbetrachtung des geltenden Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
GIK017 „Gebiet zwischen Nordhäuser Straße / Demminer Straße / Hannoversche
Straße (B4) und Straße der Nationen“
- Vermeidung der
Beeinträchtigung bestehender und
geplanter Wohnnutzungen
- Sicherung einer adäquaten
Freiflächenstruktur
- Neuregelung der Erschließung und der
Lage der Tankstelle.
02
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes in seiner Fassung vom 19.06.2019
(Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
03
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1
BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes
GIS727 "Einkaufszentrum Thüringenpark" und dessen Begründung
durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
beteiligt.
04
Der Flächennutzungsplan ist vorbehaltlich derÂ
Erforderlichkeit im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
05
Der Planungsbegünstigte ist durch städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zu verpflichten die Kosten der Planung und der Erschließung im Geltungsbereich zu übernehmen sowie die Kosten der Lärmkontingentierung für den gesamten Geltungsbereich des geltenden Bebauungsplanes GIK017 „Gebiet zwischen Nordhäuser Straße / Demminer Straße / Hannoversche Straße (B4) und Straße der Nationen“
Hinweis: Die Anlagen
sind der Niederschrift als Anlage 10 beigefügt.