01

Es wird festgestellt, dass die städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 1.1 dargestellten Sanierungsgebiet STO360 „Ortskern Stotternheim“ durchgeführt worden ist.

02

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung „Stotternheim“ (AHS004) gemäß § 162 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird beschlossen.

 

Hinweis: Die Anlagen sind der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt

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